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Das Instrument das Nebenklage

Wenn Sie Opfer werden, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse einige Maßnahmen ergreifen. Nachfolgender Leitfaden soll Ihnen dabei helfen: Egal, ob Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen oder nicht, sollten Sie in jedem Fall zur Entscheidungsfindung ein Gespräch mit einem Profi suchen. Diesen finden Sie über Opferschutzorganisationen, wie beispielsweise "Deutsche OPFERHILFE e. V.", (Opfer-Notruf 069-65 300 399,) www.deutsche-opferhilfe.de. Hier werden Sie beraten, wie weiter in Ihrem Interesse verfahren werden soll. Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, denken Sie daran, wichtige Spuren der Tat (gerade bei Sexualdelikten Wäschestücke etc.) zu asservieren und nicht, wie es oft geschieht, aus Ekel zu vernichten. Gleiches gilt auch für Spuren bei Sexualdelikten am Körper. Die zwangsweise notwendigen gynäkologischen Untersuchungen erbringen nur dann Ergebnisse, wenn noch Spuren von der Tat, insbesondere vom Täter, asserviert werden können. Beauftragen Sie bald einen Anwalt Ihres Vertrauens, Ihnen beiseite zu stehen. Dieser Anwalt übernimmt die Funktion des Opferanwalts und begleitet Sie durch alle Instanzen, auch durch evtl. Gerichtsverfahren. In der Regel sind solche Mandate über die Prozesskostenhilfe abgedeckt und damit kostenlos. Wenn Sie zur Polizei gehen, so versuchen Sie, gleich zum Fachkommissariat zu kommen, um nicht das Erlebte mehrfach schildern zu müssen. Wenn Sie bei einer normalen Polizeidienststelle Anzeige erstatten, so verweisen Sie darauf, möglichst gleich zum Fachkommissariat weitergeleitet zu werden. Schämen Sie sich nicht, wenn Sie psychologische Hilfe (auch über Opferschutzorganisationen vermittelbar) in Anspruch nehmen. Sie haben ein schweres traumatisches Erlebnis zu verarbeiten. Hier hilft am besten professionelle Hilfe von außen. Machen Sie sich immer, wenn Ihnen etwas einfällt, Notizen. Diese können bei späteren Zeugenaussagen hilfreich sein. Kommt die Straftat zur Verurteilung, so haben Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den Täter direkt (über Ihren Anwalt am besten), aber auch über das Opferentschädigungsgesetz, welches Ihnen von staatlicher Seite Schadensersatzansprüche auszahlt. Auch hier kann Ihnen bei der Durchsetzung eine Opferschutzorganisation behilflich sein. Und zu guter Letzt: Sie sind das Opfer und nicht der Täter, Sie haben nichts zu befürchten, sondern nur dieser. (Daran müssen Sie immer denken, für Verarbeitung und Selbstbewusstsein.) Dies müssen Sie sich immer wieder verinnerlichen, um das Geschehene zu verarbeiten und Ihr Selbstbewusstsein zu stärken.

Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz
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