Patientenverfügungen
Die Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz bieten Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an. Auch die weitere Beratung und Begleitung bei der Durchsetzung entsprechender Verfügungen und den damit verbundenen - auch strafrechtlichen - Fragestellungen u.a. im Bereich der Sterbehilfe wird von der Sozietät angeboten.
Gerne vermitteln die Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz bei der Erstellung der Patientenverfügungen Kontakte zu kooperienden Ärzten, welche die medizinische Beratung übernehmen.
Weiterhin bietet Rechtsanwältin Dr. Maike Koch Vorträge und Informationsveranstaltungen in diesem Themenbereich für Institutionen an. Die Ausgestaltung wird dabei jeweils der Zielgruppe angepasst und ist ebenso für den rechtlichen und medizinischen Laien als auch für ärztliches oder juristisches Fachpublikum geeignet.