Kosten der anwaltlichen Beratung
Die Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz berechnen ihre Gebühren grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Dabei sind die Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit in der Regel abhängig vom Wert des Beratungsgegenstandes. Im Einzelfall geben die Rechtsanwälte Dr. Koch + Metz Ihnen gerne eine konkrete Kosteneinschätzung nach einem Erstgespräch.
Für ein erstes Beratungsgespräch fällt unter Berücksichtigung des Umfangs und der Dauer der Beratung ein einmaliger Betrag in Höhe von maximal EUR 226,10 (EUR 190,00 zzgl. 19% Mwst) an. Sollte es nach der Erstberatung zu einer Mandatserteilung kommen, so werden die Kosten der Erstberatung nicht berechnet.
In Einzelfällen - insbesondere im Straf- und Erbrecht - kann sich die Vergütung nach jeweils abzuschließenden Honorarvereinbarungen richten, welche entweder einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar zum Inhalt haben. Hierauf wird jedoch ausdrücklich hingewiesen und eine solche gesondert schriftlich vereinbart, um so den verschiedenartigen Interessen und Gegebenheiten gerecht zu werden.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen die Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz auch bereits im Vorfeld eines Erstgesprächs gerne zur Verfügung!