Gute Nachricht für Opfer von Straftaten in Europa :
Seit Mitte November 2015 gilt eine neue europaweit harmonisierte Regelung zur Stärkung der Rechte von Opfern in Gesamteuropa: Nunmehr gelten diese Rechte unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Opfers für jeden, der in der EU eine Straftat erlitten hat. Familienangehörige von Personen, die durch eine Straftat ums Leben gekommen sind, haben zudem nunmehr die Rechtsposition wie die Opfer selbst, können also gleichfalls von den Behörden Informationen, Entschädigung und Unterstützungsleistungen verlangen. Zu diesen Leistungen sind die Behörden nunmehr gesetzlich verpflichtet, sobald sich die Opfer bzw Hinterbliebenen an sie wenden. Weiterhin hat dieser Personenkreis das Recht, einen eventuellen Verzicht auf Strafverfolgung durch die Behörden überprüfen zu lassen. All das, was ja durch die Umsetzung der Opferschutzrichtlinie automatisch quasi Gesetzeskraft erlangt hat, wird gleichwohl durch das 3. Opferrechtsreformgesetz demnächst nochmals „ formgültig „ in die deutschen Gesetze integriert, aber berufen können sich Opfer darauf bereits jetzt.