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Das neue Opferrecht: die geplante psychosoziale Prozeßbegleitung

Opfer von Straftaten, gerade von Sexualstraftaten, sind erheblichen Stressoren ausgesetzt: die (wiederholten) Schilderungen der erlittenen Taten, schließlich der Gang als Zeuge zum Gericht, sind große Belastungen, die nicht jeder alleine durchsteht. Nun gibt es, wie auch in dem Vortrag zu der Nebenklage an anderer Stelle ausgeführt, die anwaltliche Unterstützung durch den Rechtsanwalt, hinzutreten soll nun eine weitere Unterstützung, eben durch den „Psychosozialen Prozeßbegleiter“.

Das entsprechende neue Gesetz in Form der Modifikation des § 397a StPO sieht vor, potenziell Verletzte eines schweren Gewalt- und/oder Sexualdeliktes zu unterstützen, möglichst schonend durch die Verhandlungen, weitere Vernehmungen und gegebenenfalls die Konfrontation mit Tätern zu kommen, indem man ihnen einen solchen Begleiter zur Seite stellt. Andererseits darf die Prozessbegleitung sich nicht in das Strafverfahren einmischen, das heißt den Verletzten auch nicht bezüglich des Prozesses beraten oder mit ihm über prozessrelevante Inhalte sprechen. Damit könnte er dem Verletzten sogar eher schaden als nützen. Die Verteidigung des Angeklagten könnte sich auf eine Beeinflussung der Zeugenaussage berufen. Zudem steht dem psychosozialen Prozessbegleiter, im Gegensatz zum Rechtsbeistand, kein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Entgegen vieler Vorschläge sind die Kosten für diesen Dienst nur für Minderjährige und für besonders schutzwürdige Erwachsene vorgesehen, wobei sich hier die Frage des praktisch durchsetzbaren stellt: soll die betreffende Person dem Richter die besondere Schutzwürdigkeit im Termin der mündlichen Verhandlung mitteilen?

Insgesamt aber erfolgt endlich in Deutschland der Paradigmawechsel vom reinen Täterstrafrecht zum „ auch Opfer „ Strafrecht. Opfer werden verstärkt ernst genommen, erhalten größere Informationsrechte, stehen nicht mehr so alleine da, wie früher.

Der psychosoziale Prozeßbegleiter wird eine spezielle Ausbildung erhalten, damit nicht Scharlatanerie entstehen kann. Gleichwohl empfiehlt es sich dringend auch weiterhin, die Hilfe von kompetenten Opferanwälten in Anspruch zu nehmen, die ja auch teilweise kostenlos durch Beiordnung für das Opfer tätig werden.

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