Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz erstellen für Sie nach Ihrem Wunsch eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung.
Sinnvoll erscheint es dabei, diese Dokumente mit einer Patientenverfügung zu kombinieren. Dies gewährleistet maximale Planbarkeit des Betreuungs-/ Krankheitsfalles.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Willenserklärung für den Eintritt der Handlungs- bzw. Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers. Die Beglaubigung der Unterschrift des Verfassers oder eine notarielle Beurkundung sind nicht notwendig, erhöhen aber die Akzeptanz eines solchen Dokumentes.
Im Rahmen der Betreuungsverfügung werden Wünsche für den Betreuungsfall niedergelegt. In der Regel wird ein Vorschlag für die Person des Betreuers gemacht sowie Handlungsanweisungen für diesen erteilt. Die Gerichte und der Betreuer müssen die Verfügung im Rahmen des Verfahrens zur Betreuerbestellung und bei der Durchführung der Betreuung grundsätzlich beachten.